In vier Jahren bis zum Mond – Welches Potential steckt im elektronischen Bon?
Das Thema Kassenbon scheint auf den ersten Blick ein langweiliges zu sein. Schon mechanische Registrierkassen konnten Bons ausgeben. Was kann man hier also noch bewegen?

Ein genauerer Blick zeigt, dass in diesem scheinbar banalen Thema viel Potential, sowohl im Kostenbereich als auch für ein nachhaltigeres Wirtschaften liegt. Daher lohnt es sich, dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu widmen und es nicht nur als notwendiges Übel zu akzeptieren.

Dazu eine einfache Modellrechnung: Allein bei GK Software werden für Kunden, die GK e-receipt einsetzen, täglich in Deutschland über eine Million elektronische Bons erzeugt. Das entspricht mehr als 3.750 eingesparten Bonrollen am Tag (konservativ gerechnet bei 30 cm langen Bons und 80 Meter langen Bonrollen). Übertragen auf ein Jahr bedeutet dies eine Bonrollenlänge von 90.000 Kilometern. Das ist in etwa ein Viertel der Strecke zum Mond! Bei einem angenommenen Preis von 1,50 Euro pro Bonrolle beträgt die Kostenreduzierung nur für die Rollen fast 1,7 Mio. Euro (ohne Transport- und Handlingskosten für über 500 benötigte Euro-Paletten).

Schon diese kleine Beispielrechnung belegt eindrücklich das Einsparpotenzial, das in diesem Thema steckt. Um diese Rechnung mit ihren Daten durchzuführen, stellen wir Ihnen auf unserer Webseite einen Bonkostenkalkulator zur Verfügung.

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Neben dem Kostenthema steckt in der Bonrolle aber auch ein bedeutender Nachhaltigkeitsaspekt. Die Anzahl der allein durch die GK-Lösung nicht benötigten Bonrollen spart circa 90 Tonnen CO2 ein, dass durch Produktion und Distribution erzeugt worden wäre (0,06 kg CO2 für die Herstellung und 0,02 kg CO2 für den Transport pro Rolle.) Das zeigt, dass beim Thema Bonrollen Kostensenkung und Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen.

Das Thema Kassenbon hat eine besondere Bedeutung vor allem in Deutschland, Österreich und Italien. In den meisten anderen Ländern gibt es keine Pflicht, einen Bon zu drucken. Im Gegenteil, in den skandinavischen Ländern oder in Kalifornien wird sogar aktiv versucht, den Bonausdruck zu vermeiden. In vielen europäischen Ländern, den USA, Japan oder Südkorea setzen Händler dabei bereits auf elektronische Belege, wenn die Kunden es wünschen. Damit zeigen sie, dass Digitalisierung und fiskalische Kontrolle sich sehr gut verbinden lassen.

Bonpflicht in Deutschland: Zwischen Kontrolle und Kritik

Interessanterweise hat der aktuelle Koalitionsvertrag eine (neue) Debatte über die „Bonpflicht“ in Deutschland ausgelöst. Dabei birgt schon der Begriff allein eine Unschärfe, die dafür sorgt, dass die Debatte in verschiedene Richtungen geht. Denn eigentlich geht es um die Bonausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 Abgabenordnung (AO)), das heißt darum, dass den Kunden zwingend ein gedruckter Beleg über ihren Einkauf zur Verfügung gestellt werden muss, egal ob er diesen möchte oder nicht. Eine Abschaffung des Bons, ob elektronisch oder gedruckt, ist z.B. in all den Fällen, in denen es um Gewährleistung und Garantie geht, ohnehin nicht denkbar. Denn wie sollen die Kunden den Erwerb etwa einer Waschmaschine, die z.B. während des Garantiezeitraums kaputtgeht, ohne rechtssicheren Bon nachweisen?

Die Bonausgabepflicht, die in Deutschland seit 2016 besteht und seit 2020 verpflichtend ist, stand immer in der Kritik, hat aber auch viele Befürworter gefunden. Auf der Seite der Kritiker wurden Verhältnismäßigkeit, Kosten und Nachhaltigkeit in den Fokus gerückt. Denn neben dem Kostenaspekt stellt sich für viele Händler die Frage der Sinnhaftigkeit eines Bons für Kleinstsummen, etwa beim Bäcker.

Auf der anderen Seite sind auch die Argumente der Befürworter nicht von der Hand zu weisen, da dem Staat jährlich durch Steuervermeidung bis zu 70 Milliarden Euro entgehen sollen (inkl. schwarz gezahlten Löhnen / Gehältern, entgangenen Einnahmen für Lohn-/Einkommenssteuer und Sozialversicherungen etc.). Dem soll dadurch entgegengewirkt werden, dass jeder Bon durch eine Fiskalsignatur von den Steuerbehörden nachträglich überprüft werden kann. Das nicht von der Hand zu weisende Argument ist, dass Transaktionen, für die kein Bon ausgegeben worden ist, sehr leicht zur Steuervermeidung ausgenutzt werden können. Da auch E-Bons den Fiskalanforderungen entsprechen müssen, entfällt dieses Argument hier.

Vielfalt der Lösungen: Vom einfachen E-Bon bis zur Loyalty-Plattform

In den letzten fünf Jahren sind deshalb viele Händler auf den elektronischen Bon als alternative oder als zusätzliche Lösung ausgewichen. Die Rechtslage ist dabei alles andere als einfach, da es eine Vorgabe gibt, die eine vorherige Zustimmung des Kunden zwingend erfordert – die diversen Lösungen, die im Handel zum Einsatz kommen, werden aber in der Regel geduldet.

Mittlerweile sind mehrere Anbieter für elektronische Bons (E-Bons) am Markt, die entweder auf dieses Thema spezialisiert sind, oder aber entsprechende Lösungen in größere Angebote integrieren. Händler, die ein solches System nutzen wollen, müssen sich entscheiden, wie groß der Scope sein soll.

  • Geht es um die reine E-Bonfunktionalität?
  • Geht es um die Einbettung der E-Bon-Lösung in eine bestehende Händler-App?
  • Soll der E-Bon Teil einer größeren Lösung sei und auch die rechtssichere Archivierung und Nutzung der Bons über einen längeren Zeitraum gesichert werden?

Wenn es lediglich um die Bereitstellung eines Bons in elektronischer Form geht, interessieren vor allem eine schnelle und einfache Anbindung des Kassensystems und möglichst transparente Kosten. Neuere Kassensysteme lassen sich in der Regel relativ einfach anbinden. Der Bon wird dann im Kassensystem erzeugt, aber anstatt eines Ausdrucks kann er von den Kunden per App oder per Q-Code abgerufen werden. Dieser Vorgang ist in der Regel so schnell, dass der Bon “near-realtime!” - also bereits während der Bezahlung zur Verfügung steht. Selbstverständlich muss – zumindest nach aktueller Rechtslage – zusätzlich sichergestellt werden, dass den Kunden bei Bedarf auch ein Ausdruck zur Verfügung gestellt werden kann.

Ganz andere Möglichkeiten ergeben sich, wenn die Händler eine moderne Loyalty-Lösung verwenden. Denn dann kann der Bon für einen längeren Zeitraum bereitgehalten und den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig ergeben sich umfangreiche Möglichkeiten der Analyse von kundenspezifischem Einkaufsverhalten für den Einzelhändler. Auf dieses kann dann in Form von punktgenauen Empfehlungen reagiert werden. Für das langfristige Vorhalten der Bons und deren Auswertung werden allerdings deutlich umfassende Kapazitäten notwendig als bei einer einfachen E-Bon-Lösung. Dabei ist zu bedenken, dass für Händler ohnehin die Pflicht besteht, Bons 8 + 1 Jahre vorzuhalten.

Es bleibt festzuhalten, dass Lösungen für elektronische Bons bereits jetzt mit unterschiedlicher Bearbeitungstiefe, Vorhaltedauer und dementsprechenden Kosten verfügbar sind. Es ist davon auszugehen, dass die Kunden immer stärker digitale Bons einfordern werden und damit gleichzeitig Abläufe vereinfacht sowie Umweltkosten reduziert werden können.


GK e-receipt: Cloudbasierte Lösung für papierlose Quittungen, die allen Einzelhändlern offen steht und parallel zu einer bestehenden Kundenbindungs-App genutzt werden kann. GK e-receipt lässt sich problemlos in die meisten POS-Lösungen auf dem Markt integrieren. Die E-Bons können in eigene Apps oder über eine händlerunabhängige App ausgegeben werden. GK e-receipt lässt sich in sehr kurzer Zeit anbinden und zum Einsatz bringen.

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GK Engage: Die ganzheitliche Kundenbindungsplattform, die es Einzelhändlern ermöglicht, skalierbare Kundenbindungsprogramme mit voller Kontrolle zu entwickeln und durchzuführen. Und dies kompatibel und auf jedem Gerät. GK Engage ermöglicht es Einzelhändlern, die Handlungen ihrer Kunden zu verstehen und so maßgeschneiderte Belohnungen anzubieten, die die Loyalität, den Markenwert und den Anteil des Umsatzes steigern. Der E-Bon und die langfristige Speicherung von Bondaten gehören zu den vielfältigen Optionen von GK Engage.

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