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1. Kenntnisnahme und Bestätigung der Nutzungsordnung

1.1. Vor Benutzung der Kletteranlage muss jeder Nutzer diese Nutzungsordnung zur Kenntnis nehmen.

1.2. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Nutzer, dass er diese gelesen und verstanden hat. Die vorbehaltlose Anerkennung und Umsetzung der Nutzungsordnung ist Voraussetzung für das Betreten und Benutzen der Kletteranlage.

1.3. Für minderjährige Nutzer muss der Sorgeberechtigte die Nutzungsordnung lesen und diese mit dem minderjährigen Nutzer vollumfänglich besprechen. Der Sorgeberechtigte muss diese Nutzungsordnung für den minderjährigen Nutzer unterzeichnen.

 

2. Nutzungsberechtigung

2.1. Nutzungsberechtigt sind die Mitarbeiter der GK Software SE nach Unterzeichnung der Nutzungsordnung und erfolgreicher Einweisung in die Kletteranlage der GK Software SE.

2.2. Nutzungsberechtigt sind zudem Dritte, wenn die GK Software SE der Nutzung zustimmt, die Nutzungsordnung durch den Dritten unterschrieben wurde und eine Einweisung in die Kletteranlage durch die GK Software SE erfolgt ist. Dritte dürfen die Kletteranlage nur nach vorheriger Anmeldung per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und erfolgter Anmeldebestätigung durch GK Software SE nutzen. In der Anmeldung sind Datum und Zeit der Nutzung sowie die Anzahl und Namen der Nutzer anzugeben.

2.3. Aus Sicherheitsgründen ist eine Nutzung der Kletteranlage nicht gestattet:

a) für Personen unter einer Mindestgröße von unter 110 cm und unter einem Mindestalter von unter 6 Jahren,
b) für Personen, deren Körpergewicht 130 kg überschreiten, bzw., wenn bei entsprechendem Taillen- /Hüftumfang, ein sicheres Anlegen des Sitzgurtes nicht möglich ist,
c) für Personen, die unter einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leiden, welche bei der Nutzung der Kletteranlage eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Nutzer darstellen könnte,
d) für Personen, die unter Alkohol-/Drogeneinfluss stehen oder Medikamente eingenommen haben, welche die Wahrnehmung beeinflussen,
e) für schwangere Personen; eine Nutzung der Kletteranlage bis zum dritten Monat ist auf eigenes Risiko jedoch zugelassen.

2.4. Grundsätzlich wird vor Beginn der Nutzung der Kletteranlage eine ärztliche Untersuchung auf Sporttauglichkeit empfohlen.

 

3. Einweisung in die Sicherungstechnik und die Kletteranlagen

3.1. Vor der Nutzung der Kletteranlage muss jeder Nutzer an einer theoretischen und praktischen Einweisung (Einweisung in die Sicherungstechnik) teilnehmen.

3.2. Einweisungen in die Sicherungstechnik dürfen nur durch Personen durchgeführt werden, die vom Vorstand der GK Software SE benannt wurden.

3.3. Die eigenständige Nutzung der Anlage ist erst nach Einweisung in die Kletteranlage und nach Nachweis des Beherrschens der korrekten Knoten sowie der entsprechenden Sicherungstechniken gestattet.

3.4. Die Vorlage des DAV Kletterscheins (für Toprope, Vorstieg) gilt als Nachweis über das Beherrschen der korrekten Knoten sowie der entsprechenden Sicherungstechniken

 

4. Nutzungszeiten / Zutrittsverweigerung

4.1. Die Kletteranlage der GK Software SE darf ausschließlich in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr genutzt werden.

4.2. Die Kletteranlage der GK Software SE darf an Samstagen und Sonntagen nur nach vorheriger Anmeldung genutzt werden. Die Anmeldung hat über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erfolgen. In der Anmeldung sind Datum und Zeit der Nutzung sowie die Anzahl und Namen der Nutzer anzugeben. GK Software ist berechtigt die Anmeldung abzulehnen. Eine Nutzung der Kletteranlage an Wochenenden erfordert die Anwesenheit von mindestens drei Nutzern. Minderjährige müssen an Wochenenden stets von einer sorgeberechtigten oder aufsichtspflichtigen volljährigen Person begleitet und beaufsichtigt werden, die ebenfalls zur Nutzung der Kletteranlage gemäß dieser Nutzungsordnung berechtigt ist. Die GK Software SE weist ausdrücklich darauf hin, dass an Wochenenden ggf. kein Personal anwesend ist. Die Nutzung an Wochenenden erfolgt auf eigene Gefahr.

4.3. Bei Gewitter/Blitzgefahr muss die Kletteranlage verlassen werden bzw. darf nicht betreten/genutzt werden. Dies gilt auch für Niederschläge (Regen, Schnee usw.) und Außentemperaturen unter 0°C und über 30°C. Es sind die Dämmerungszeiten zu beachten, eine Nutzung der Kletteranlage ist nur bei Helligkeit gestattet.

 

5. Nutzung der Kletteranlage durch minderjährige Nutzer

5.1. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht und unmittelbarer Begleitung einer sorgeberechtigten oder aufsichtsberechtigten volljährigen Person nutzen, die selbst zur Benutzung der Kletteranlage berechtigt ist. Gerade für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bestehen bei der Nutzung und dem Aufenthalt in der Kletteranlage besondere Risiken hinsichtlich derer der Sorgeberechtigte oder der Aufsichtsberechtigte eigenverant­wortlich Vorsorge zu treffen hat. Sorgeberechtigte oder aufsichtsberechtigte Personen haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Ausrüstung und die Elemente der Kletteranlage auf richtige Weise benutzt werden, dass die sicherheitstechnischen Anweisungen und Sicherungstechniken befolgt werden und dass eine Hilfestellung (auch verbal) jederzeit möglich ist.

5.2. Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage der GK Software SE auch ohne Begleitung einer sorgeberechtigten oder aufsichtsberechtigten Person nutzen, wenn der GK Software SE eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorgelegt wird.

5.3. Bei Nutzung durch Schulklassen (o.ä.) gilt: Die Sorgeberechtigten müssen die Begleitung einer verantwortlichen Aufsichtsperson zustimmen. Diese Aufsichtsperson muss zusätzlich die „Einverständniserklärung Lehrer/Gruppenleiter“ ausfüllen.

5.4. Die Nutzung der Kletteranlage unter Aufsicht einer aufsichtsberechtigten Person nach den vorgenannten Vorschriften (Ziffer 5.1 und Ziffer 5.3) erfordert die Aushändigung einer entsprechenden Vollmacht der Sorgeberechtigten. Die aufsichtsberechtigte Person muss selbst zur Benutzung der Kletteranlage berechtigt sein.

 

6. Ausrüstung, Wertsachen, Ausrüstungsverleih

6.1. Dem Nutzer ist es gestattet eigene Ausrüstung zu verwenden. Die eigene Ausrüstung muss folgende Gegenstände umfassen:

  • Klettergurt: EN 12277
  • Seil: EN 892 UIAA CE 0123
  • Helm: EN 12492 (empfohlen)
  • Karabiner: CE 0321
  • Sicherungsgerät: EN 15151-2UIAA
  • Selbstsicherungsschlinge: CE 0123 / EN 355:2002 oder
  • Bandschlinge: CE 0123 EN 566
  • Expressset: CE 1019 EN 566 für Schlinge und EN 12275:2013 für Karabiner

Die Ausrüstung muss der aktuellen CE-Norm (sehe oben) entsprechen und sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden.

6.2. Auf persönlich mitgeführte Wertsachen/Gegenstände hat der Nutzer selbst zu achten und vor Verlust oder Beschädigung zu schützen.

6.3. Nutzer können die Ausrüstungsgegenstände bei der GK Software SE – nach Verfügbarkeit - unentgeltlich ausleihen. Das Ausleihen der Ausrüstungsgegenstände ist bei der GK Software SE per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anzumelden. Die Leihe erfolgt nach Bestätigung durch die GK Software SE. Das Eigentum an den entliehenen Ausrüstungsgegenständen verbleibt bei der GK Software. Dem Nutzer ist es gestattet die entliehenen Ausrüstungsgegenstände ausschließlich für den Gebrauch der Kletteranlage der GK Software SE und nach den Regeln der Sicherheitseinweisung zu verwenden; eine anderweitige Nutzung ist nicht gestattet. Entliehene Ausrüstungsgegenstände sind mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Es obliegt dem Nutzer entliehene Ausrüstungs­gegenstände vor der Nutzung zu prüfen. Der Nutzer hat Defekte/Beschädigungen, Auffälligkeiten sowie die Vernichtung oder den Verlust der entliehenen Ausrüstungsgegenstände unverzüglich der GK Software SE anzuzeigen. Rückgabeort- und Rückgabezeit werden zum Zeitpunkt der Übergabe der Ausrüstungsgegenstände vereinbart.

 

7. Eigenverantwortung / Benutzerregeln

7.1. Eigenverantwortung

7.1.1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe mit einer entsprechenden Fallschutzmatte als Untergrund) und Klettern Risiken birgt und die Nutzung der Kletteranlage ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit und gegenseitige Rücksicht erfordert. GK Software SE weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass die Kletteranlange nicht durch Personal der GK Software SE bewacht/beaufsichtigt wird. Der Aufenthalt und die Nutzung der Kletteranlage erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Nutzers. Für minderjährige Nutzer gilt insbesondere die Regelung in Ziffer 5 dieser Nutzungsordnung.

7.1.2. Zur Nutzung der Anlagen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern und Klettern anzuwendenden Sicherungs­techniken und -maßnahmen verfügen.

7.2. Allgemeine Benutzerregeln

7.2.1. Durch die Benutzung der Kletteranlage versichert der Nutzer, dass er über grundlegende Kletter- und Sicherungskenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt. Die aktuellen Kletterregeln des DAV https://www.alpenverein.de/chameleon/public/52ed674f-7d7c-7296-dcb6-c0e22d09f53f/1702-Indoor-Klettern-Broschuere_OL_28829.pdf sind zu befolgen, insbesondere der sog. Partnercheck.

7.2.2. Die Kletteranlage darf nur von maximal 9 Kletterern zur selben Zeit genutzt werden. Es dürfen sich maximal 20 Personen im Bereich der Kletterwand aufhalten.

7.2.3. Bouldern ist nur in den dafür ausgewiesenen und mit Weichbodenmatten ausgelegten Bereichen gestattet.

7.2.4. Die Kletteranlage oder Teilbereiche der Kletteranlage können gesperrt sein. Diese Bereiche dürfen dann nicht betreten oder beklettert werden.

7.2.5. Die verwendeten Seile müssen mindestens 40 Meter lang sein.

7.2.6. Mit herabfallendem Klettermaterial ist stets zu rechnen

7.2.7. Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner, etc. sind unverzüglich zu melden.

7.2.8. Das Spielen im Bereich der Kletteranlagen (Kletter- und Boulderbereiche) und in Bereichen, in denen Gegenstände herunterfallen können, ist strengstens untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und insbesondere dort nicht abgelegt werden.

7.2.9. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. GK Software SE übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.

7.3. Allgemeine Kletterregeln

7.3.1. Das Klettern im Vorstieg (Klettern mit Einhängen des Seiles in die Sicherungsmittel von unten) ist immer mit erheblichen Sturzrisiken und Verletzungsgefahren verbunden. Im eigenen Interesse ist deshalb eine anerkannte Sicherungstechnik zu verwenden. Jeder Kletterer und Sicherer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik selbst verantwortlich.

7.3.2. Im Vorstieg müssen zur Verminderung des Sturzrisikos alle vorhandenen Zwischen­sicherungen eingehängt werden und dürfen, während die Route beklettert wird, nicht von anderen Kletterern ausgehängt werden. Es ist untersagt in eine schon besetzte Route einzusteigen. Dies gilt auch, wenn eine bereits besetzte Route kreuzt.

7.3.3. In Karabinern, insbesondere an den Umlenkpunkten, darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden. Dies gilt auch, wenn am Umlenkpunkt ein Doppelkarabiner vorhanden ist.

7.3.4. Ein Umlenken hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkungen am Ende der Routen und nicht an den Zwischensicherungen zu erfolgen. Soweit zwei Umlenkkarabiner vorhanden sind, sind beide einzuhängen.

7.3.5. Beim Klettern im Toprope (d.h. das Seil ist ausschließlich im Umlenkpunkt eingehängt) oder Nachstieg (d.h. das Seil ist in alle Zwischensicherungen eingehängt) müssen immer zwei Umlenkkarabiner verwendet werden.

7.3.6. Die bereitgestellten Topropeseile dürfen nicht abgezogen und für den Vorstieg verwendet werden.

7.3.7. Im Übrigen verweist die GK Software SE auf die im Rahmen der „Einweisung Sicherungstechnik und Kletteranlagen“ vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten.

 

8. Veränderungen, Beschädigungen und Sauberkeit

8.1. In dem gesamten Boulder- und Kletterbereich dürfen keine Speisen und Getränke mitgenommen oder verzehrt werden. Speisen und Getränke dürfen nur außerhalb der Kletteranlage verzehrt werden.

8.2. Tritte, Griffe und Volumen dürfen von Benutzern weder angebracht noch verändert oder beseitigt werden.

8.3. Aus hygienischen Aspekten und Sicherheitsgründen ist es nicht zulässig, barfuß oder mit Strümpfen zu klettern / zu bouldern.

8.4. Das Betreten der Fallschutzmatten im Boulderbereich ist nur mit Kletterschuhen, Strümpfen oder sauberen Turnschuhen gestattet.

8.5. Wir weisen darauf hin, dass im gesamten Bereich auf Sauberkeit zu achten ist. Sämtliche Abfälle sind in die vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen (bitte Mülltrennung beachten).

8.6. Das Mitführen von Tieren ist im gesamten Bereich nicht gestattet.

8.7. Rauchen und jede Form von offenem Feuer ist im gesamten Bereich untersagt. Im Außenbereich müssen Zigarettenkippen in den aufgestellten Aschenbecher entsorgt werden.

 

9. Foto- und Filmaufnahmen

9.1. Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) zu beachten. Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne Genehmigung der GK Software SE ist untersagt.

 

10. Anzeigepflichten

10.1. Die Nutzer sind verpflichtet, etwaige während der Nutzung der Kletteranlage auftretende Schäden und Unfälle unverzüglich der GK Software SE mitzuteilen.

 

11. Hausrecht

11.1. Das Hausrecht über die Kletteranlage der GK Software SE üben die Bevollmächtigten der GK Software aus. Ihren Anordnungen und Anweisungen ist Folge zu leisten.

11.2. Soweit gegen diese Nutzungsordnung verstoßen wird, ist die GK Software SE berechtigt das Nutzen der Kletteranlage zu untersagen und die Nutzungsberechtigung dauerhaft zu entziehen.

 

12. Haftungsbegrenzung der GK Software SE

12.1. Die Haftung der GK Software SE für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

 

13. Datenschutz

13.1. Die von der GK Software SE erhobenen personenbezogenen Daten der Nutzer unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben.

 

Stand: Schöneck, 20.08.2019